Allgemeine Geschäftsbedingungen der AD&CD Werbeagentur GmbH,
Landhausstrasse 50, 70825 Korntal-Münchingen, Tel. 0711/673 44 172
(Stand 15.01.2006 – inkl. akt. Änderungen unter 6. d) und 12. c) ab 01.02.2007)

Die AD&CD Werbeagentur GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Aufträge das höchstmögliche Maß an fachkundigen Mitarbeitern, intensivem Einsatz, überdurchschnittlicher Erfahrung, bestmöglicher Termintreue und verantwortungsvollem Kostenbewusstsein zur Verfügung zu stellen.

Unsere Lösungsvorschläge folgen dabei dem stark zielgruppenorientierten Ansatz, dass „der Köder vordringlich mal dem Fisch schmecken muss, aber nicht unbedingt dem Angler“. Andererseits werden wir unsere Vorschläge jedoch immer in die vom Auftraggeber bereits eingeführten CD/CI-Vorlagen, Textstile und Kommunikationsphilosophien integrieren.

Unsere AGBs sollen helfen, Regeln festzulegen, aufgrund derer Reibereien vermieden werden können, die eine kontinuierliche partnerschaftliche Zusammenarbeit durch Irritationen, unterschiedliche Interpretationen oder mangelnde Definitionen und Festlegungen gefährden.

1. Geschäftsbedingungen allgemein
a) Für die uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; spätestens mit der Bezahlung des ersten Auftrags gelten sie auch für Folgeaufträge als anerkannt.
b) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen bzw. widersprochen haben.

2. Aufträge
a) Aufträge an uns können schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
b) Die Einzelheiten uns erteilter Aufträge ergeben sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung; sie gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich oder elektronisch Änderungen erfolgen.
c) Sofort zu erledigende „Schnellschüsse“ des Auftraggebers können von uns auch durch formlose elektronische Mitteilung und ohne Kostenkalkulation bestätigt werden.
d) Auf Änderungen kann sich der Auftraggeber nur berufen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Preiskalkulationen
a) Unsere in Auftragsbestätigungen, Angeboten etc. genannten Preise sind als eine Art Hochrechnung zu verstehen, die dem Auftraggeber frühzeitig eine erste grobe Etatkalkulation ermöglichen sollen.
b) In rund 80 % aller Fälle können diese Hochrechnungen auch gehalten werden. In rund 10 % aller Fälle entstehen Zusatzkosten, weil – gleich aus welchen Gründen – der Auftraggeber Ergänzungen, Änderungen, Umstellungen, Erweiterungen etc. verlangt.
c) Auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises sind wir berechtigt, Sonderleistungen, die über den Auftragsumfang hinausgehen, nach Zeit-, Material- und Fremdkostenaufwand gesondert zu berechnen.

4. Aktuelle Stundensätze/Interne Kostenerfassung
a) Wir rechnen für alle Auftraggeber nach denselben Stundensätzen ab. Sie können bei berechtigtem Interesse aktuell unter Tel. 0711/673 44 172 angefordert werden, Stichwort: „Stundensätze“.
b) Unsere Arbeitsstunden (zu jeweils 60 min/h), Material-, Fremd-, Kommunikationskosten etc. werden dabei intern akribisch erfasst.

5. Rechnungen
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen netto Kasse zu zahlen.
b) Soweit wir Fremdaufträge im eigenen Namen erteilen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung auf die entstehenden Kosten zu verlangen.
c) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

6. Fremdaufträge
a) Fremdaufträge zu Produktion, Streuung von Werbemitteln, Anzeigenaufträgen, Fotoproduktionen, Messebau u. ä. erteilen wir, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl im eigenen oder im Namen des Auftraggebers.
b) Wir sind frei von festen Bindungen an Lieferanten – können also immer „à la carte“ einkaufen.
c) Gerne arbeiten wir auch mit vom Auftraggeber genannten Lieferanten zusammen, bei denen wir sicher sein können, dass unser interner Aufwand dadurch nicht ansteigt und die Gesamtqualität gewährleistet bleibt.
d) Anfallende Beiträge zur Künstlersozialkasse werden von uns dem Auftraggeber weiterberechnet.

7. Freigaben
a) Der Auftraggeber hat die von uns vorgelegten Ausführungsvorlagen, Entwürfe, reinzeichnungsähnlichen Vorlagen, Layouts, Dateiausdrucke und dergleichen abschließend besonders auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit zu prüfen und freizugeben. Durch seine Paraphierung bzw. ausdrückliche mündliche oder
elektronische Freigabe, bestätigt der Auftraggeber, dass die nachfolgenden Schritte (Produktion, Druck, Schaltung etc.) der Werbemittel in Konzept, Text, Gestaltung etc. wie abgezeichnet bzw. freigegeben in der Realisierung fertig produziert werden können.
b) Mit der Freigabe gelten etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag als genehmigt.

8. Fristen und Termine
a) Fristen und Termine für den uns erteilten Auftrag sind nur verbindlich, soweit sie von uns bestätigt und bereits die benötigten Informationsunterlagen komplett bei uns eingetroffen sind. Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen durch Änderungen, verzögerte Abstimmungsvorgänge etc. oder durch Zulieferanten wie von Fotostudios, Druckereien etc. zu vertretende Verzögerungen werden gegebenenfalls zugeschlagen.
b) In jedem Fall ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
c) Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferern oder Subunternehmern, infolge Geräte-, Programm-, Energie- oder Netzausfall, allgemeiner Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässen, behördlichen Eingriffen oder Arbeitskämpfen und Fällen höherer Gewalt, entbinden uns von einer Haftung für Fristen und Termine.

9. Gewähr, Haftung, Zulässigkeit
a) Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße/fachmännische Ausführung der uns erteilten Aufträge.
b) Gewähr für den werblichen Erfolg sowie für die warenzeichenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von uns entworfenen Werbemittel oder der von uns vorgeschlagenen und/oder durchgeführten Werbemaßnahmen übernehmen wir nicht.
c) Auf von uns vermutete oder erkannte juristische Probleme weisen wir den Auftraggeber hin und nennen ihm auf Wunsch einen Spezialisten, mit dem er entsprechende Überprüfungen vornehmen sollte.
d) Wir haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
e) Die Haftung für Schäden, die bei Zustandekommen des Auftrags nicht vorhersehbar waren und für entgangenen Gewinn, ist stets ausgeschlossen.
f) Unsere Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf den Betrag des angefallenen Agenturstundenhonorars für den betreffenden Auftrag.
g) Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Ausführung von Aufträgen, die im Namen des Auftraggebers an Dritte erteilt werden.
h) Für Aufträge, die wir im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilen, übernehmen wir Gewähr und Haftung nur insoweit, als Ansprüche gegen den Dritten bestehen und durchgesetzt werden können.

10. Nutzungsrechte
a) Wir übertragen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von uns realisierten Werbemitteln und Maßnahmen für den durch den Auftrag zeitlich bestimmten Nutzungsrahmen für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die im Verlauf von Präsentationen oder der täglichen Arbeit zusätzlich vorgestellten Varianten von Ideen, Aussagen, Gestaltungen, Maßnahmen etc., die der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen zusätzlich schriftlich beauftragt, verbleiben vollinhaltlich geistiges Eigentum der AD&CD Werbeagentur GmbH und dürfen vom Auftraggeber weder in irgendeiner Form verwendet noch weitergegeben werden.
c) Sollten weitergehende geografische, zeitliche oder sonstige erweiterte Nutzungen der Werbemittel erforderlich sein (z. B. Neuauflagen, zusätzliche Auslandsversionen, vom Auftraggeber direkt mit anderen Unternehmen realisierte Einsätze – z. B. Kampagnendarstellungen im Internet), weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für den Auftraggeber automatisch zusätzliche Kosten anfallen, die auf dem Urheberrecht der Werbeagentur und z. B. der Eigentümer von Fotorechten beruhen.
d) Generell hat der Auftraggeber auch zu beachten, dass über den speziell vereinbarten Auftrag hinaus realisierte Werbemittel u. U. jedes Mal zur neuen Zahlung von Lizenzgebühren an die Bildagenturen und sonstigen Rechteinhabern verpflichten, da widrigenfalls Prozesse und hohe Schadensersatzforderungen drohen.

11. Datenweitergabe, -archivierung, -herausgabe
a) Alle von uns zur Produktion der Werbemittel weitergegebenen Dateien bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen von Produktionsfirmen nicht weitergegeben und von Auftraggebern nur unter Maßgabe von Punkt 10. Nutzungsrechte, Unterpunkte c) und d), erneut verwendet werden, um u. a. einen eventuellen Missbrauch unserer eigenen Rechte bzw. der Fremdlizenzen bezüglich der Verwendung von Ideen, Programmen, Schriften, Abbildungen, Rastern etc. zu verhindern.
b) Wir verpflichten uns, die zur Ausführung eines Auftrages erforderlichen bzw. uns in Verwahrung gegebenen Unterlagen oder elektronischen Daten bis zu zwei Monaten nach Beginn des Werbemitteleinsatzes aufzubewahren, ohne jedoch die Vollständigkeit und Les- oder Verwendbarkeit zu gewährleisten.
c) Wir selbst sind nicht verpflichtet (z. B. bei Beendigung der Zusammenarbeit) dem Auftraggeber die Dateien von Basisgestaltungen oder einzelnen Werbemitteln herauszugeben.

12. Datenübermittlung/Qualitätssicherung
a) Unsere Übermittlung von Daten an Auftraggeber und Produktionsfirmen erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt; bei Übermittlung durch das Internet, Fehlern auf Datenträgern etc., können trotz allem nicht gewünschte Ergebnisse auftreten, für die wir keine Haftung übernehmen.
b) Zusätzlich empfehlen wir Auftraggebern dringend, mit den Produktionsfirmen Andrucke, Produktmuster etc. zu vereinbaren, bevor ein endgültiges Imprimatur für den Druck etc. erteilt wird.
c) Bei Beauftragung, Mitteilungen oder Korrekturen, die ausschließlich per E-Mail mitgeteilt werden, weisen wir darauf hin, dass aufgrund technischer, von uns nicht beeinflussbarer Umstände, deren Eingang vom Versender geprüft ggf. telefonisch überprüft werden muss.

13. Gerichtsstand
Für die uns erteilten Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis und Gerichtsstand für alle etwaigen Streitfälle ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, Stuttgart.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Allgemeine Datenschutzerklärung

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Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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